Die Spielplätze in Hamburg sind geschlossen.
@amicus
Wo hast du die Info mit den Hamburger Spielplätzen her?
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Die Spielplätze in Hamburg sind geschlossen.
Aber wenn tatsächlich noch gesperrt sein sollte, dann ist das in Hamburg eh egal. Der Polizei interessiert das nämlich überhaupt gar nicht. Die fahren direkt daran vorbei, sehen das und..................richtig, tun nichts.
Ein Polizeistaat ist schon was tolles. Mütter und Kinder bestrafen, wenn sie mal die kleine Wohnung kurz zum Spielen verlassen. In Indien gibt es gleich was auf den Po mit der Rute. Danke Covid 19.
Es ist im Zeichen der Pandemie problematisch, wenn eine ganze Gruppe von Müttern mit ihren Kindern sich auf dem Spielplatz tummeln; natürlich ohne auf dem Abstand zu achten bzw. eine Atemschutzmaske zu tragen. Das ist eine Szenerie, die ich hier tagtäglich beobachte.
Ich denke, es ist nicht, im Sinne unser aller Gesundheit und gesundheitlichen Wohlergehen, nicht zu viel verlangt, sich an die Beschränkungen zu halten.
Wo willst du denn die Grenze ziehen?
Was ist ein Polizeistaat?
Die Bundesrepublik ist ein Staat, in dem die Bürger über unverletzliche Grundrechte, die in unserer Verfassung klar definiert sind, und durch eine unabhängige Rechtsprechung geschützt werden.
Von einem Polizeistaat kann also überhaupt nicht die Rede sein.
Wenn wir in Deutschland von einem Polizei Staat sprechen, leben Sie in anderen Ländern in einer Militär Diktatur.
Schnell geprügelt wird auch in Spanien, warum immer nach Indien schielen. Und da wird ein Lockdown durchgezogen wie ein Lockdown. Das sind dort Geister Städte.
Partyland Deutschland bekommst man nicht in den Griff. Umso lustiger das hier von Freiheits Beschränkungen gesprochen wird in Zusammenhang mit ungerechtfertigt!
Wenn die Nachbarskinder in unserer Wohnstraße spielen, schaue ich ihnen zu. Wenn sie am Spielplatz spielen wollen, ist es mir auch recht.
Gibt ja auch genug alte Knacker, die permanent draußen rumkurven müssen.
https://www.gmx.at/magazine/news/cor...eiben-34631146
Ein Hamburger Virologe könnte sich vorstellen, dass das Coronavirus gekommen ist, um zu bleiben. Wir bleiben nun dauerhaft daheim? Wie soll es denn ausgerottet werden, das Virus?
Die Plane, die über den Sandplatz des Spielplatzes vor meinem Loft aufgespannt ist, war in den letzten Wochen bis auf den Boden herabgelassen. Heut kamen 4 (Vier) werkelnde Hände vorbei und setzten sie auf Viertelmast. Mit den Masken beginnt das Leben neu.
Ach wär Ich doch ein Junge noch wie einst
Mit Bastei-Gruß,
euer Frank
Ganz neu: Jetzt auch mit Lehning-Gruß!
Von eurem starken Mann mit dem goldenen Herzen.
Dieser Beitrag wird sich in wenigen Sekunden selbst löschen.
Bei meinen Forschungen konnt Ich endlich einen Durchbruch erzielen. Mit Hilfe meines Schülermikroskops und einer von mir entwickelten speziellen Computersoftware, war Ich in der Lage, das erste brauchbare Bild des Virus zu degenerieren. Obacht! Empfindliche Gemüter sollten nicht drauf klicken.
Ach wär Ich doch ein Junge noch wie einst
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euer Frank
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Der Nobelpreis ist dir sicher.
Der BDI Schreit nach einem Investitionsprogramm. Der Staat hat dem einfachen Arbeitnehmer ein paar Brotkrümel, anders kann das wohl nicht mehr genannt werden, hingeworfen und ein paar kleine Korrekturen beim Kurzarbeitergeld und ALD I vorgenommen.
Ob die Regierung das Infektionsschutzgesetz mal durchgelesen hat. Dort steht nämlich zu lesen, das Menschen die aufgrund eines Tätigkeitsvebots, steht im §56 zu lesen, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Da besteht wohl Nachholbedarf. Mich wundert, das da noch niemand geklagt hat.
Eine Firma wie addidas, die nicht schnell genug verkünden konnte keine Mietzahlungen mehr leisten zu wollen, bekommt von der Kfw einen fetten, günstigen Milliardenkredit. Ein Unternehmen, welches weltweit Filialen unterhält. Zahlen tut der deutsche Steuerzahler. Ebenso bei TUI.
Finanzminister Scholz, der vollmundig ausführte, er sei überzeugter Keynesianer, hat wohl die Häfte der Lehren von John Maynard Keynes überlesen. Denn dort steht auch etwas von der Stärkung der Nachfrage. Die Bundesregierung beschränkt sich aber wieder einmal darauf die Angebotsseite zu stützen und die Nachfrageseite zu melken. Überall ist zu lesen, wo Unternehmen Unterstützung und Hilfe bekommen. Ist ja auch nicht verkehrt. Nur, wo bitte bleibt der normale Arbeitnehmer.
Was zahlt denn der Steuerzahler bei einem KfW-Kredit?
Kritisch könnte es natürlich werden wenn der ausfällt. Speziell bei adidas würde ich davon jedoch nicht ausgehen. Bei TUI sieht das womöglich anders aus. Da stellt sich ja durchaus die Frage der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells.
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Wo kommt denn das Geld der KfW her? Doch vom Steuerzahler oder irre ich mach da?
Üblicherweise holt sich die KfW das Geld am Kapitalmarkt.
Das ist bei den Corona-Hilfen in der Tat anders, das kommt vom Bund. Da der Bund das Geld bei einer Schwarzen Null im Haushalt nicht auf der hohen (Steuer-)Kante liegen hat, muss auch er sich einen Großteil am Kapitalmarkt besorgen.
Unabhängig davon reden wir bei den großen Unternehmen von Krediten, die zurückzuzahlen sind (100 Mrd. €) oder von direkten Beteiligungen (100 Mrd. €) bei denen der Staat Miteigentümer des Unternehmens wird.
"Bezahlen" muss der Steuerzahler erst, wenn die Kredite, so sie denn in der genannten Höhe in Anspruch genommen werden, nicht zurückgezahlt werden und ausfallen. Oder, wenn es sich um Zuschüsse handelt, die aber den Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitenden vorbehalten sind (50 Mrd. €). Das kritisierst du aber ja nicht.
"Bezahlen" muss der Steuerzahler auch Sachen wie Kurzarbeitergeld und Verdienstausfälle, die zusätzlichen Mittel, die in den Gesundheitssektor fließen (allein knapp 60 Mrd. € für die Pandemiebekämpfung).
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Mit dem Kurzarbeitergeld wird die Nachfrage sicher nicht gestärkt. Auf wenn da jetzt ein paar temporäre klitzekleine Korrekturen vorgenommen worden sind.
Und bisher hat die Regierung auch dazu geschwiegen, wovon die ganzen Maßnahmen letzten Endes bezahlt werden sollen. Und ob die Unternehmen tatsächlich die Kredite zurückzahlen, ich bin da skeptisch, müssen, bleibt abzuwarten. Wir haben ja 2008/2009 auch eine schwere Krise durchzustehen gehabt; 68 Milliarden hat das ca. den deutschen Steuerzahler gekostet. Eine enorme Summe.
§ 56.1 des Infektionsschutzgesetz:
1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
(1a) Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen oder deren Betreten untersagt und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung in Geld. Anspruchsberechtigte haben gegenüber der zuständigen Behörde, auf Verlangen des Arbeitgebers auch diesem gegenüber, darzulegen, dass sie in diesem Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können. Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde. Im Fall, dass das Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung anstelle der Sorgeberechtigten den Pflegeeltern zu.
§ 56.2 des Infektionsschutzgesetztes :
"2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Im Fall des Absatzes 1a wird die Entschädigung abweichend von den Sätzen 2 und 3 in Höhe von 67 Prozent des dem erwerbstätigen Sorgeberechtigten entstandenen Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen gewährt; für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2 016 Euro gewährt."
Da dürften doch wohl so einige Menschen zu wenig Geld bekommen haben.
Dann kannst du ja mal schauen wo die 68 Mrd. € seinerzeit "weggegangen" sind. Das sind überwiegend unsere "Staatsbanken" gewesen bzw. solche, an denen der Staat und die die Länder stark beteiligt waren.
Und mit dem Kurzarbeitergeld (insbesondere der beabsichtigten Aufstockung) wird die Nachfrage sicher nicht gestärkt aber in gewissem Maße doch aufrecht erhalten.
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Keine Sorge. Hier ein paar Statistiken von Statistikern:
Da die Jungen die Alten schützen und wir solidarisch sind, werden demnächst Lastenausgleiche auf Versicherungen und private Pensionseinrichtungen stattfinden. Linksextreme Minderbemittelte haben seit Jahrzehnten eh nix zu verteilen und werden mit Sicherheit dafür stimmen. Alles in Vorbereitung. Geld ist massenhaft da. Man muss es nur richtig umverteilen. Das muss uns die Pandemiebekämpfung schon wert sein.Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland belief sich zum Ende des dritten Quartals 2019 auf rund 6.302 Milliarden Euro. Damit ist es gegenüber dem zweiten Quartal 2019 um etwa 1,1 Prozent gestiegen.
Zusammensetzung des Geldvermögens
Das Geldvermögen der privaten Haushalte gliedert sich in gehaltene Bargeldbestände, Bankeinlagen und Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Investmentfondsanteile) sowie in Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionseinrichtungen. Mehr als ein Drittel ihres Geldvermögens halten die privaten Haushalte in Bargeld und Sichteinlagen.
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