Wir haben in der Zwischenzeit schon mehrere Anwälte befragt und alle haben uns sehr davon abgeraten, Hakenkreuze oder andere Nazi-Symbole abzudrucken. Klar, kann man immer mit einem blauen Auge davon kommen, wenn man nicht angezeigt wird oder wenn der Richter Comics als Kunst ansieht. Wenn man vor Gericht landet, wird aber sicher in den aller meisten Fällen der Abdruck der Nazi-Symbole zumindest zu einer Indizierung und Verkaufsbeschränkungen führen. Freiheit der Kunst hin oder her. Dabei ist eigentlich auch egal, ob es sich um Nazi-Propaganda handelt oder Satire oder sonstwas.
Mit Lost Girls hatten wir ja das gleiche Problem: Nach den Buchstaben das Gesetzes sind die Inhalte ganz klar und deutlich verboten. Da aber niemand den Titel angezeigt hat und sehr viele wichtige Medien den Band als "künstlerisch wertvoll" bezeichnet haben, hatten wir eben Glück. Das hätte aber auch ins Auge gehen können. So ein Risiko muss man nicht immer eingehen.
By the way ... aus dem Strafgesetzbuch:
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Wie gesagt: Hier geht es nur um die reine Verwendung der Zeichen. Das Thema Volksverhetzung etc. wird in anderen Paragrafen behandelt. Wenn man die Symbole also in einer absolut klar erkennbaren Anti-Nazi-Geschichte verwendet, macht man sich dennoch strafbar.
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