Ab dem 1. April 1961 mussten in Deutschland alle Sicherheitsgurte für PKW in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt und mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sein.
Neben dem typischen "Kubald-Schwedengurt aus Trevira hochfest" waren um 1960 Gurte mehrerer anderer Hersteller lieferbar. In der Regel handelte es sich um statische Gurte mit Zweihandbedienung, wobei jeder Hersteller andere Gurtschlösser entwickelte. Die meisten PKW waren zudem noch nicht für den Einbau von 3-Punkt-Gurten vorbereitet. Auch 1968 gilt: "Noch immer ist das Kaufen, Montieren, Anlegen und Tragen von Gurten ein Problem."[6] Die Einführung von Automatikgurten mit Einhandbedienung ab ungefähr 1968 und der serienmäßige Einbau der Befestigungspunkte waren wesentliche Voraussetzung für eine breitere Akzeptanz.
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