Klingt interessant und könnte tatsächlich Material sein, welches wir in Bd. 8 veröffenbtlichen könnten, vorausgesetzt wir bekommen die Genehmigung des ital. Lizenzgebers und können klären, wer im Besitz der Orginalrechte ist.
Darüber hinaus wäre es hilfreich, die Orginalseiten zwecks Bearbeitung (Digitalisierung) zu bekommen