Natürlich setzte ich voraus, dass die ©-Verletzung nicht böswillig geschieht. Aber ich setze voraus, dass wenn jemand (aus Unkenntnis oder Leichtfertigkeit) einen Fehler macht und auf diesen hingewiesen wird, dass er dann versucht, diesen Fehler zu beheben. Das ist aber nicht passiert. Weil es an Einsicht ins eigene mangelnde Unrechtsbewusstsein gefehlt hat. Wenn also jemand einen Fehler selbst dann nicht behebt, weil er ihn nicht einsieht, obwohl man versucht ihm seinen Fehler als solchen darzulegen, zu erklären, mit Fakten (in diesem Fall Angabe der §§ des UrhG, das im Wortlaut problemlos zu ergoogeln ist) nachzuweisen, dann ist es mir letztlich egal, ob er aus Böswilligkeit handelt, oder zu »blöd« ist, seinen Fehler einzusehen. Und die »Heftigkeit« meiner Reaktion steigerte sich doch nur in dem Maße, in der hipgnosis auf der Richtigkeit seiner Position beharrte. Insoweit war meine Reaktion im ureigensten Sinne des Wortes »angemesen«. Wobei ich zugebe, dass die individuellen Gedulds- und Nachsichts-Schwellen gegenüber menschlicher Schwächen unterschiedlich sind. Aber da seh ich mich nicht an einem Extrempunkt einer wie auch immer gearteten theoretischen Skala.Zitat von felix da cat
Die Frage nach kommerziellem Nutzen oder Schaden ist in diesem Zusammenhang im Übrigen vollkommen irrelevant. Und steht damit auch in keinem Bezug zur Angemessenheit meiner Reaktion.
Zum Zitatrecht hast Du Dich ja inzwischen selbst schlau gemacht und auch scribble hat die maßgeblichen Punkte bereits sehr schön ausgeführt. Aufs »klauen« komm ich später noch zurück.Zitat von felix da catNein, denn ein Link ist keine Veröffentlichung sondern der Verweis auf eine solche. Ob die Veröffentlichung, auf die ich verweise legal ist oder nicht, kann mir als Verweisendem völlig egal sein. Ich sage ja nur: »Guck mal, da ist ein Text.« Verantwortlich für den Text, auf den ich verweise, ist aber natürlich nur der, der ihn veröffentlicht hat. Ich bin auch nicht SO firm in diesen Rechtsdingen und ich bin auch unsicher, ob die entsprechende Rechtssprechung und Gesetzgebung bereits ausreichend auf die Internet-spezifischen Bedingungen eingestellt ist, aber in Bezug auf ein Forum ist nach meinem Verständnis der Postende und letztinstanzlich der Forenbetreiber für die veröffentlichten Texte verantwortlich. Wer also hier im Forum einen Urheberrechtsverstoss begeht, legt letztendlich dem Forenbetreiber eine »Zeitbombe« ins Nest. Denn selbst wenn ein solcher jahrelang »unentdeckt« und »unbeanstandet« bleibt, ändert es nichts am Tatbestand des Verstosses. Und »entdeckt« und »beanstandet« werden kann er theoretisch immer, solange er öffentlich zugänglich ist (und im Falle des CF ist über google ja auch »Altes« noch lange problemlos aufzufinden).Zitat von felix da catNatürlich nicht. Aber die Tatsache, dass eine Quellenangabe nicht ausreicht, ist ja keine Legitimation, auf sie zu verzichten. Es gibt bestimmte Bedingungen, nach denen Zitieren erlaubt ist. Aber wenn es erlaubt ist, dann auch nur wenn dabei bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Eine ordentliche Quellenangabe ist eine davon.Zitat von felix da catIm gesetzlich zulässigen Rahmen (und mit Quellenangabe!) kann ja hier zitiert werden. Und soweit es sich um längere (zu lang für's Zitieren) Texte handelt, kann man sie sinngemäss zusammenfassen, oder neu formulieren und dabei die Original-Quelle nennen, so dass zumindest jeder theoretisch überprüfen kann, inwieweit die Zusammenfassung/Neuschrift den Inhalt des Originals treffend und richtig wiedergibt (sei es, dass er in Besitz des Original-Textes ist, diesen in Bibliotheken einsehen kann, sich die Original-Quelle antiquarisch zulegen oder wie auch immer).Zitat von felix da catKnigge hätte man vorher fragen können. In anderen »Klau-Fällen« ist eine Kontaktaufnahme mit dem ©-Inhaber auch problemlos möglich (Ich komm noch drauf, versprochen). Und für die von Dir aufgeführten »Problemfälle« von verstorbenen Personen oder nicht mehr existierenden Verlagen und unauffindbaren Rechtsnachfolgern gilt letztlich oben Gesagtes (Zusammenfassen/Neu selbst formulieren). Ich denke aber, dass so sehr viel »vorher fragen« gar nicht notwendig ist: Die gesetzlich zulässigen Zitat-Möglichkeiten dürften in den allermeisten Fällen vollkommen ausreichen, um hier zu diskutieren.Zitat von felix da cat
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