Wieso habt ihr nicht einfach Kontakt zwischen dem Kontaktsucher und dem Anwalt hergestellt?
Aktuell haben wir mal wieder eine Kontaktaufnahme durch einen Anwalt. In einem Thread im Kontaktforum wurde eine Urheberrechtsverletzung festgestellt. Wir haben diese fristgerecht entfernt.
Wieso habt ihr nicht einfach Kontakt zwischen dem Kontaktsucher und dem Anwalt hergestellt?
Wird schwierig werden. Die Dame ist unter der Mailadresse nicht mehr erreichbar. War das letzte Mal 2003 hier eingeloggt. Und der Verstoß ist von 2002. Wir sind froh, dass die Kanzlei sehr nett reagiert und uns erst einmal auf den Verstoß hingewiesen hat. Natürlich wurde der betreffende Thread sofort entfernt. Also wir haben hier nichts mehr zu erwarten, aber das kann auch mal anders aussehen.
was war denn das für eine Urheberrechtsverletzung, um was ging es?
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Hallo Christoph, die Frage ist ganz leicht zu beantworten und spätestens wenn du an die Uni gehst ein ganz wichtiges Thema. Bspw sind bestimmte Zeichnungen die auch einer Idee unterliegen urheberrechtlich geschützt! Genauso verhält es sich mit Liedern und Noten! Diese gehören dem Künstler und ausschließlich dem! Vermittelt wird sowas, jedenfalls an meiner Schule, ab der dritten Klasse im Musikunterricht. Um verständlich zu bleiben ist zu befolgen was auf den Datenträgern also Buch, CD etc steht! Da wird nämlich genau hingeschrieben wer das fabriziert hat und dem gehört alles! Also wenn du eine total geniale Idee hast möchtest du auch nicht das du beklaut wirst? Auch der Diebstahl geistigen Eigentums ist nach deutschem Strafrecht eine Straftat und kann zur Anzeige führen. Klingt hart aber jeder will im Leben zu was kommen, gell? Herzliche Grüße.
... und das sagt uns was genau, das in diesem Thread noch nicht gesagt wurde? Allgemeine Antworten auf spezielle Detailfragen, immer wieder schön.
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Also, ich wusste noch nicht, dass das jetzt in der Grundschule gelehrt wird. Will gar nicht wissen, wie die kindgerechte Aufarbeitung aussieht. Wahrscheinlich ein bisschen wie RoughThroughTheRoofs Beitrag.
Zu meiner Zeit hat man im Musikunterricht noch gelernt, wie verschiedene Stile sich gegenseitig beeinflussen und aus dem gegenseitigen Einarbeiten Neues entsteht. Aber das ist wohl nicht mehr opportun. Und wenn ich so drüber nachdenke, war das, glaub' ich, eher ab der Fünften. In der Dritten haben wir noch (schluck!) Lieder nachgesungen.
Geändert von Jähling (29.03.2011 um 11:08 Uhr)
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Hallo,
ich arbeite in einem Konzern in der IT-Abteilung. Logfiles mit persönlichen Daten (Username und IP-Adresse...) dürfen wir max. 90 Tage aufbewahren. Danach müssen sie gelöscht werden, da sonst gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird.
Dass ein Anwalt einen Beitrag von 2002 gelöscht haben will, ist ok, aber dass er auch die Daten vom Nutzer haben will - was ohne gerichtlichen Beschluss eh nicht geht - ist mehr als "lächerlich", da die Aufbewahrungsfrist personenbezogener Daten bei 90 Tagen liegt (es gibt da auch Ausnahmen)
.
Wir haben auch manchmal von der Polizei anfragen zu Benutzern, die eine Dtraftat begangen haben. Die beeilen sich dann immer sehr, die Daten zu erfragen, da sie sonst weg sind. und dann haben sie leider Pech - leider deshalb, weil dann der Straftäter nicht mehr so leicht ermittelt werden kann.
Es ist schon nicht leicht, in Deutschland im Internet alles richtig zu machen. Und viel Anwälte nutzen die Unwissenheit der meisten User, um sich einen kleinen aber luktrativen Nebenverdienst zu sichern. Deshalb im Zweifelsfall immer einen Link oder Kommentar weglassen.
Gruß
Rigobert
Gestern ging es im Bundestag um die Urheberrechtsabgabe. Weiß nicht ob das auf einem Nachrichtensender übertragen wurde. Leider einen Tag zu spät entdeckt. Doch worum es geht wer-kennt-die-zpü
Ein interessanter Artikel. Danke für den Link. Ja, das mit den Abgaben ist oft ein zweischneidiges Schwert.
Es gibt noch andere Beispiele, bei denen man übervorteilt wird vom Staat. Nehmen wir doch die Mineralölsteuer. Auf die zahlt man zusätzlich die Mehrwertsteuer, eine Doppelbesteuerung also. Stromsteuer. Darauf wird auch Mehrwertsteuer erhoben. Dumm ist nur, dass nicht mehrere Konsumsteuern erhoben werden dürfen. Aber diese Art der Besteuerung ist zulässig. Aber ärgerlich.
Und irgendwo dort reiht sich dann auch diese Abgabe ein. Man zahlt eine Abgabe, darauf dann auch noch einmal Umsatzsteuer. Und dennoch darf man nicht kopieren, obwohl man es sogar doppelt bezahlt hat. Ist eigentlich eine Schweinerei.
Es gibt ja noch etliche dieser Sondersteuern, deren Ursprung in grauer Vorzeit liegt.... Salz-, Kaffee-, Wein-, Sekt-, Tabaksteuer usw.
Urhebersteuern müssen alle zahlen, aber das Recht auf Privatkopie wurde ja klammheimlich de facto abgeschafft, indem auf fast allen Medien Korpierschutzvorrichtungen eingerichtet wurden, deren Umgehung verboten und sogar strafbar ist.
Besonders krass werden die Fernsehzuschauer gemolken:
1. Rundfunkgebühr, 2. Kabelnetzgebühr, 3. Extragebühr für digitales Fernsehen, 4. Geräteabgabe für Festplattenrekorder, 5. Leekassettenvergütung fur DVD/BD-Rohlinge.
Wer also einen Film im TV aufzeichnet und auf DVD archivieren will, zahlt 5 mal Gebühren. Und dabei hat der Fernsehsender schon etwas für die Ausstrahlungsrechte bezahlt.
Gut, ich sollte mich nicht so laut beklagen. Schließlich habe ich (getreu dem alten amerikanischen Sprichwort Wenn du es nicht verhindern kannst, mache mit) für eine paar kleinere Artikel und ein dünnes Büchlein zehn Jahre lang Ausschüttungen der VG Wort und der PL bekommen und dabei mehr verdient, als mit dem Verkauf der Werke.
Und ich wette, kein Schwein hat jemals auch nur eine Seite davon photokopiert...
"Was ist das denn für ein Tier?" - "Das ist ein Maunzilla. Beachten Sie es nicht weiter." [SIGPIC][/SIGPIC]
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Was redet dieser Peter Tauber für einen Unfug? Natürlich besteht das Recht auf Privatkopie. Und das wird ja auch weidlich genutzt. Wieso hat der Knabe denn einen Scanner? Um seine eigenen Zeichnungen zu scannen? Sicher nicht. Und wenn er fair gewesen wäre, hätte er auch ausgerechnet, wieviel er für die Geräte bezahlt hat und welch geringen Anteil daran die 179 Euro sind. Und das für lebenslange Nutzung (also für die Lebensdauer der Geräte).
Der Sender zahlt, um den Film einmal auszustrahlen. Du zahlst dann nochmal, um den Film aufzuzeichnen und beliebig oft anzuschauen. Wo ist die Ungerechtigkeit? Zumal gegenüber den Leuten, die ihn nicht aufzeichnen können?
Geändert von Mick Baxter (24.01.2012 um 20:10 Uhr)
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Da sollte man aber schon zwischen Musik- und Filmindustrie unterscheiden. Klar, egal ob Film oder Musik, eine Kopie unter Umgehung des Kopierschutzes ist weder für das eine noch das andere Medium erlaubt. Aber bei Musik habe ich ja immer noch die einfache und rechtlich zulässige Kopiermöglichkeit, den "analogen Weg" zu gehen. Das ist bei einer (Film-)DVD eher schwierig
Stimmt, wenn du die volle Ladung willst, hast du die Popokarte. Bei mir sind das nur zweimal Gebühren: Rundfunkgebühr (ich steh dazu, die zahle ich für DR Kultur gerne) und die Geräteabgabe für Festplatte, auf der vielleicht mal irgendwas aus den Mediatheken draufkommt.
Oh, moment! Ich zahle an die VG Wort ja auch noch für meinen Drucker (aus dem zu beinahe 100% Geschäftmail rauskommt) und meinen Scanner (mit dem ich beinahe ausschließlich meine selbst entwickelten analogen Filme scanne) jeweils Geräteabgabe.
Ok, meine Bilanz sieht vielleicht doch nicht so viel besser aus als deine
Hallo, das geht noch viel besser: irgendwann in gefühlt 2008 hat der Gesetzgeber beschlossen, an den Erträgen der VG Wort auch online gestellte Texte zu beteiligen. Voraussetzung war ein Wortumfang von irgendwas um die 1500 Wörter und ca. genausoviele Klicks auf den Text/Jahr. Dafür gab es dann 2008 17 Euro für den Urheber und 13 Euro für den Verlag (mittlerweile sind wir bei 15 Euro für beide, also irgend eine Aufteilung von 14/11).
Die Auswirkung: Content-Farmen (also der typische google-spam der letzten Jahre), die regelmäßig um die 5000 Webseiten im Monat produzieren, bekamen für 2008 als Verlag aus dem Topf der VG Wort so um die - na rechne selber: 5000 x 12 x 13Euro ...
Das ist übrigens kein Scherz!
Geändert von imo (24.01.2012 um 20:01 Uhr)
Da zitiere ich mich doch einfach mal selber:
Oh, moment! Ich zahle an die VG Wort ja auch noch für meinen Drucker (aus dem zu beinahe 100% Geschäftmail rauskommt) und meinen Scanner (mit dem ich beinahe ausschließlich meine selbst entwickelten analogen Filme scanne) jeweils Geräteabgabe.
Brauche Hilfe!
Es wurde schon gesagt, das man keine bilder etc. hier rein stellen soll, die einem nicht gehören (rechtlich gesehen)! Ja aber wie ist das dann mit Usernames??? Ich habe mich schließlich "TheJoker" gennant. geht das rechtlich gesehen in ordnung oder sollte ich meinen Namen lieber ändern???
Geändert von TheJoker (03.07.2012 um 18:50 Uhr) Grund: schreibfehler
So viel ich weiß gab es noch nie eine Urheberrechtsklage wegen der Verwendung eines Namens als Nickname. Du solltest weitestgehend sicher sein, solange Du keinen Eindruck erweckst irgendetwas offizielles zu sein. Aber ich bin kein Anwalt, daher ist das nur meine persönliche Meinung.
Ihr könnt euch schon mal auf das geplante Leistungsschutzrecht freuen. Dann kann man euch sogar wegen einzelner Sätze und Wörter abmahnen.
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Hoffentlich kommt das nicht.
Na, dann freu ich mich schon auf die Klage von Alice in Chains.
Wenn ich mich recht erinner' haben Hugo Egon Balder und Sammy Drechsel mal versucht, sich das Alphabet schützen zu lassen...
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Man darf das alles nicht so negativ sehen. Wenn man etwas nicht ändern kann, muß man eben mitmachen.
Heute kann doch jeder eine eigene Netzzeitung oder einen Blog machen. Man braucht nur ein paar gute Überschriften (z.B. "Brasilien zum sechten Mal Weltmeister") , ein bißchen Blabla als Text und schon kann man die ganze Presse Deutschlands abmahnen lassen und der Rubel rollt... Hauptsache man ist der erste, der das schreibt, dann kann man alle anderen zur Kasse bitten. xD
Aber ich denke nicht, daß das wirklich kommen wird. So bescheuert können nicht einmal die korrupten Funktionäre von der FDP sein.
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Oh, der FDP traue ich alles zu, besonders wenn sie wieder ihren Aktivistischen kriegt.
Hab' kurz überlegt, schnell noch ein paar Blog-Posts mit möglichst vielen möglichst geläufigen Sätzen zu schreiben, um dann alle abmahnen zu können, die mir damit auf den Senkel gehen. Oder Klischees. Einfach die übelsten Satzklischees veröffentlichen und dann praktich verbieten. Aber im Blödsinnschreiben sind mir andere um Jahre voraus.
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Da würdest Du eher von Springer abgemahnt werden. Im Blödsinnschreiben ist die Blöd einfach nicht zu übertreffen.
Eben. Muss ich mir halt weiter selber was ausdenken.
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Sonst wird deutschen Bloggern eben nichts anderes übrig bleiben, als sich einen ausländischen Serverhoster zu nehmen und eine Briefkastenadresse auf den Cayman Islands o.ä. ins Impressum zu schreiben. Da dürfte den deutschen Abmahn-Aasgeiern der Aufwand zu hoch sein, zumal es ja genug Arglose im Inland gibt, denen man leichter den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken kann.
Mit anderen Worten: man muß sich derselben Tricks bedienen, wie diese Kaffefahrt-Gauner, denen auch keiner beikommen kann.
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