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Thema: Recht bei Parodien, etc...

  1. #1
    Mitglied Avatar von +-
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    Recht bei Parodien, etc...

    Wie sieht das eigentlich aus? Also zb wenn ich eine Parodie auf Donald Duck zeichne. Oder sogar meine eigenen Donald Duck Stories mache. Also dass ich dafür kein Geld nehmen kann ist klar, aber ist das erlaubt? Oder kommt dann so ein Disney-Anwalt?

  2. #2
    Moderator Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Ans
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    ich bin kein Rechtsanwalt, habe aber zuweilen rein berufstechnisch mit dem ganzen copyright-Gesetzestum zu tun. Meines Wissens nach sieht das so aus:
    Da die Figur Donald Duck ja rechtlich geschützt ist, darf sie natürlich nicht kommerziell oder sonstwie öffentlich genutzt werden.
    Das heißt für dich: du kannst privat dein comic oder eine Parodie von D. Duck im Takka-Tukka-Land zeichnen, und sie sogar im stillen Kämmerlein deinen Freunden zeigen. Auch wenn du kein Geld damit machen willst, - sobald du das Teil ins Netz stellst, kann man (bzw. Disney) natürlich damit argumentieren, daß du die Figur benutzt, um damit Werbung, etc zu machen. Ohne Erlaubnis müßtest du also alle Donald-stories nur für den Vorsatz malen, sie dir ins Tagebuch zu kleben und gelegentlich einsam zu bewundern.

    Das wäre davon mal abgesehen eine relativ vernünftige Regelung, denn welcher Comiczeichner ist heutzutage schon scharf darauf, die von ihm erschaffene Figur abgezeichnet in unzähligen comics/webseiten und sonstigen Lokalitäten wiederzufinden (und wer möchte, falls sie alle unkommerziell sind dann auch noch Kohle für die hart erarbeiteten Originale ausgeben)

    In einem Fall wie "Disney", wo die Figuren schon quasi alteingessessen sind, und lange nach dem Tod des Zeichners ihr kommerzielles und eigenständiges (weitverbreitetes!) Leben führen, bietet es sich natürlich an, die Figuren zu Parodien und eigenen, schrägen Geschichten zu verwenden, die eben durch die Bekanntheit der Disney-Figuren (& die typbezogenen Eigenschaften) ihre Komik entwickeln.
    Ich würde mich aber sehr wundern, wenn "Disney" das sehr tolerant sehen würde (solange sie davon Wind bekommen...)
    Kann natürlich gut sein, daß sie sich einen feuchten Kehricht dafür interessieren...aber rein rechtlich wärs üblicherweise zumindest fragwürdig
    ...das alles leite ich aus den Erfahrungen im Gebiet Layout/Grafik ab, sollte es für Comics, speziell alt-etablierte abweichende Richtlininen geben möge ein vorbeikommender RA hoffentlich darauf aufmerksam machen
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  3. #3
    Mitglied Avatar von Gerd Gump
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    mann das ist ja krass. da pas ich besser auf keine zu zeichen

  4. #4
    Moderator Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Ans
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    .. wird vielleicht auch nicht so heiß gegessen, wie´s gekocht wird, sozusagen.

    Am besten man erkundigt sich bei einem Anwalt, der sich speziell mit dem Thema befasst, gibt ja genug davon, und in diversen comic-zeichner-Vereinigungen gibt´s ja auch kostenlose Beratung in Rechtsfragen (zumindest als Mitglied).
    Ich möchte ja nicht was vom Pferd erklären, und am Ende ist in comic-Sachen alles ganz anders als wie ich es kennen tu tue!
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  5. #5
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Im Prinzip können bei Parodien auch geschützte Figuren verwendet werden. Solange der Anwalt der Gegenseite das Verfahren nicht durch sämtliche Instanzen peitscht und der Richter intelligent genug ist, eine Parodie zu erkennen.
    Bezeichnenderweise hat Uderzo in Frankreich nie versucht, Asterix-Parodien zu untersagen. In Deutschland, mit einem nicht grundsätzlich anderen Urheberrecht, waren seine Anwälte allerdings verheerened erfolgreich.
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  6. #6
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    ja, EIGENTLICH sind karikaturen/parodien von bekannten figuren erlaubt, ohne sich vorher genehmigungen zu holen, oder gar rechte kaufen zu müssen. aber ich erinnere mich zB an den fall als die zitty (berliner magazin mit cartoons) von helmut 'focus' markwort verklagt wurde, wegen einem cartoon von ol (in dem cartoon hat ol den slogan "fakten fakten fakten" zu "****** ****** ******" gemacht). markwort hat gewonnen, zitty mußte zahlen.
    allerdings hat h.m. später auch mal die "TITANIC" verklagt und ist gescheitert...
    Geändert von gonzo (15.09.2002 um 11:27 Uhr)

  7. #7
    Mitglied Avatar von Zebruin
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    Wie ist es mit Bildmaterial, welches man entwendet und künstlerisch nachbearbeitet?

    Bei alten Meistern ist das ja nicht so wild und man kann es auch als Huldigung betrachten. Aber wie ist es mit Filmen? Ich mag es, Screenshots in Comics einzubauen, aber da kann es schon eher zu Copyrightverletzungen kommen.

    Vielleicht ist es auch etwas fiese, wenn eine Filmfirma extra nach Neuseeland fliegt, um einzigartige Aufnahmen zu machen und ich spare mir die Flugkosten und benutze deren Bilder...

  8. #8
    Mitglied Avatar von Abulafia
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    70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erlischt das Recht der Inhaber (Erben, Firmen, Stiftungen etc) an dem Inhalt (Gemagebühren oä, Abdrucke, Aufnahmen etc) und sie werden für die Allgemeinheit frei verfügbar. Wenn Du alte Aufnahmen, Filme oder Zeichnungen nimmst, deren "Schöpfer" seit der Zeitspanne tot ist, bist Du auf der sicheren Seite.

  9. #9
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    kann ich mir nicht vorstellen. was ist mit den erben?

  10. #10
    Mitglied Avatar von Abulafia
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    Die konnten 70 Jahre lang Geld für Gebühren und Lizenzen einnehmen, danach wird das Werk für die Allgemeinheit frei zugänglich.
    Du kannst zB nicht alle Erben von Mozart oder Dürer ausmachen, allein die gerechte Verteilung (wenn sowas überhaupt möglich ist) würde ein viel zu großer Aufwand sein.

  11. #11
    Mitglied Avatar von Zebruin
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    ...ich habe gerade eine Matrixparodie am laufen und ich will nicht warten, bis alle seit 70 Jahren tot sind.

    In der Musikindustrie gibt es doch eine Regel, daß man 3,5 Takte (oder waren es 7?) nutzen kann bzw. einfach ändern oder weiterbearbeiten. Natürlich nutze ich nur 1 Bild von 180000 Bildern eines Filmes, aber die Rechnung kann man bestimmt nicht so einfach gestalten...

  12. #12
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    das mit den takten ist eine alte (falsche) legende.

  13. #13
    Mitglied Avatar von Abulafia
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    Wieviele Matrixparodien gibt es? Scott Kurtz (PvP Online) hat ein Comicheft dazu gemacht, das in einer nennbaren Zahl verkauft wurde - ob er dafür gezahlt hat weiß ich nicht, kann es mir aber nicht so richtig vorstellen, ebensowenig die Trailerparody mit South Park Charas.

  14. #14
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Die Rechte der Erben von Dürer, Rembrandt und Spitzweg sind zwar erloschen, es gibt mittlerweile ein neues Recht der Fotographen, die die reprofähigen Fotos erstellt haben. Man ist also keineswegs auf der sicheren Seite, wenn man nach dem Todestag geht. Baierlein hat ja auch schon vor Jahren die Rechte an der "Internationalen" erworben. Da müßten die Autoren auch schon eine ganze Weile tot sein.
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  15. #15
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  16. #16
    Moderator Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Ans
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    Original geschrieben von Mick Baxter
    Die Rechte der Erben von Dürer, Rembrandt und Spitzweg sind zwar erloschen, es gibt mittlerweile ein neues Recht der Fotographen, die die reprofähigen Fotos erstellt haben.
    Wow wie idiotisch... Was für ein Geschachere mit Rechten...
    Zu dem Recht bei Parodien und HM & co, fällt mir noch ein: das ganze wird ja wohl noch ein wenig kompliziert durch die Rechtsprechung in Hinsicht "handelt es sich um Satire / Parodie oder fieshafte Verunglimpfung" (oder wie auch immer man das in rechtlichen egriffen bezeichnet)
    - In Sachen "Parodie oder Beleidigung" war aber zB beim Eulenspiegel in diversen Fällen das Recht auf Seite der Satire (soviel ich weiß
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  17. #17
    Mitglied Avatar von finaid
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    Zitat Zitat von gonzo
    das mit den takten ist eine alte (falsche) legende.
    ja aba wie is des denn jetzt? darf ich nicht irgendwie ne strophe oder so aus nem lied übernehmen ohne mich strafbar zu machen?oder muss ich mir erst eine lizens besorgen?

  18. #18
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    letzteres.

  19. #19
    Mitglied Avatar von finaid
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    Zitat Zitat von s.dinter
    letzteres.
    und wo kann ich mir denn eigentlich dann eine lizens besorgen?

  20. #20
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Bei der Bundesbehörde für Parodiewesen, Referat Lizenserteilung und Rechtschreibung.

  21. #21
    Mitglied Avatar von Remory
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    Ich wollte mal für einen Song einen Satzfetzen aus einem Zarah Leander Film verwenden. Das war vielleicht ein Aufwand. Erst die Suche nach dem Rechteinhaber und dann wollten die für die paar Worte gleich 1000 DM haben.

  22. #22
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    UFA ist ein harter Verhandlungspartner. Carlsen mußte den Comic "Kann denn Liebe Sünde sein" einstampfen (kam aber eventuell billiger, als eine Abstandszahlung, denn der Band lag wie Blei in den Regalen).

  23. #23
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    Satire muss alles können dürfen.

  24. #24
    Mitglied Avatar von ComiczeichnerTIM
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    vielleicht könnte man auch mal bei dino bzw. panini nachfragen, die bringen schließlich mad raus und da erlebt man ja sehr viele figuren sogar in ihrer ursprünglichen gestalt, d.h. donald duck wird genau so gezeichnet, wie auch in den original-heften, ebenso ist's bei den schlümpfen.

    ist schon kompliziert, hätte DC comics dem collora auch wegen seinem "Dead End"-fanfilm feuer unter'm ar*** machen können? das wäre sicherlich auch nicht so schön geworden.
    vielleicht wird das aber auch nur zu verbissen gesehen, denn wie viele fanfilme, zeichnungen und sonstwas kursieren denn, da läuft doch kein verleger hinterher (sollten sie's bei mad nicht tuen, dann machen sie's bei anderen wohl kaum).

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