Zitat Zitat von Gebbi107 Beitrag anzeigen
oder ob wir in Deutschland schlichtweg keine Kinder mehr als Synchronsprecher haben.
Haben wir noch, man muss sich aber ans JuArbSchG halten, was für einige wahrscheinlich zu viel Aufwand sein wird. Vielleicht spielt dann auch noch die Altersfreigabe mit eine Rolle.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:


Weitere Ausnahmen:

Wenn man über 6 Jahre alt ist und in einem Theater arbeitet, darf man bis zu 4 Stunden (zwischen 10 und 23 Uhr) beschäftigt werden.

Bei Musik- oder anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Rundfunk und Fernsehen sowie bei Ton-, Bild- oder Fotoaufnahmen dürfen Kinder zwischen 3 und 6 Jahren bis zu 2 Stunden täglich (zwischen 8 und 17 Uhr) und Kinder über 6 Jahren bis zu 3 Stunden täglich (zwischen 8 und 22 Uhr) arbeiten.


Voraussetzungen für die Arbeit von Kindern:

  • Einverständnis der Sorgeberechtigten welche dann (meist) mit anwesende sein müssen
  • Ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Kindes
  • ausreichende Schutzmaßnahmen und Vermeidung der Beeinträchtigung der seelischen und körperlichen Entwicklung
  • Betreuung des Kindes am Arbeitsplatz
  • zwischen den Arbeitstagen müssen 14 Stunden Freizeit liegen
  • die Leistungen der Kinder in der Schule dürfen in keinster Weise negativ beeinträchtigt werden


Die Aufsichtsbehörde bestimmt dann folgende Dinge:

  • wie lange und zu welcher Zeit gearbeitet wird
  • Dauer und Lage der Ruhepausen
  • Höchstdauer des täglichen Aufenthalts an der Beschäftigungsstande


Der Arbeitgeber darf das Kind erst nach schriftlicher Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde beschäftigen.