Selbstverständlich, immer in der Hierarchie von oben nach unten. Das habe ich nicht in Frage gestellt.
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CARPE DIEM
Nun zu etwas anderem. Konnte kein passendes Örtchen hier im Forum finden, weshalb es unter Egmont irgendwie noch reinpassen könnte. (Ansonsten bitte verschieben.)
Bin auf die Egmont Ausgabe Asterix - Unbeugsame Lateinzitate gestossen. Finde ich sehr interessant und faszinierend. Zumal in unserer Dorfschule das Lernen der lateinischen Sprache damals nicht angeboten wurde.
Jetzt möchte ich mich etwas damit beschäftigen. Das Auswendiglernen der Wörter ist das eine. Mit der praktischen Taschenbuchausgabe leicht möglich. Jedoch ergeben sich für mich einige Unklarheiten, wie man die Wörter ausspricht?
VENI, VIDI, VICI —> das 3. Wort ... wie spricht man es aus? Witschi, wiggi, wisi oder fitschi, fisi? Da habe ich echt keinen blassen Schimmer.
Daher nun meine Frage an euch: gibt es eine brauchbare Internetseite, wo jemand professionell das korrekt vorliest? Oder so?
Danke brilli
In solchen Fällen empfehle ich, einen NEUEN Thread zu eröffnen. Grade 'allgemeine Sammel-Threads' wie dieser sind zwar eh schon so unübersichtlich, dass es hier auch nicht mehr drauf ankommt, aber für die Übersichtlichkeit des jeweils 'neuen Aspekts' ist es sicher hilfreich, ihn nicht in Threads wie diesem 'untergehen' zu lassen.
Kurz: Nicht auf Teufel-komm-raus 'passende Örtchen' finden, sondern neue Örtchen schaffen.
Nö, passt hier schon. Dies ist ja automatix auch das Asterix-Forum und nur hier wird lateinert. Alea iacta est.
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Natürlich hat Carlsen die Mehrmengen verkauft, sonst wären die ja nicht im Impressum der nächsten Auflage genannt worden. Und natürlich haben die einen Deal mit der Druckerei gemacht, die ja kein Interesse daran hatte, 40.000 Comicalben einzustampfen. Ich glaube aber eher nicht, dass solche Fälle vorab in Verträgen geregelt werden, abgesehen vom Passus, bis zu welcher Höhe Druckereien Mehrmengen in Rechnung stellen können (AGB).
Ich habe das Emoji als Aussage, dass der Verfasser des Zitats einen an der Klatsche hat, interpretiert. Sorry, der Sprung zu Gaston war mir ein wenig weit. Zumal dort ja wohl nie ein Vertrag unterschrieben wurde, seitdem der in der Redaktion arbeitet.
Außerdem standen die mehrgedruckten Marsupilami-Bände ja wohl nicht im Vertrag. Zumindest nicht, daß die gesamte Auflage auf Deutsch sein sollte. Der Grund war also nicht der Vertrag, sondern der Verstoß gegen den Vertrag.
Die großen Verlage haben auch die Möglichkeit, Vertragsbrüche einzuklagen. Und können auch mal darauf verzichten, auf der anstehenden Messe die Neuerscheinung zu präsentieren. Wenn das aber die einzige ist, beißt ein Verlag auch mal in den sauren Apfel. Und mir hat eine Druckerei trotz fehlender Druckfreigabe mal ein Buch von fehlerhaften Daten gedruckt, für die ich Ersatz geschickt hatte. Einen Preisnachlass hat sie verweigert.
In jedem Angebot über Magazine, Zeitschriften etc. werden Übermengen bis zu 10% als an- und abzunehmend angeboten, zum normalen Stückpreis. Bei gebundenen Büchern sieht das anders aus. Aber auch das steht im Angebot und hinterher im Vertrag.
Und klar: wenn eine Druckerei für einen großen Verlag drucken darf, und das auch noch in hohen Auflagen, dann hält man den Ball flacher als bei klammergehefteten Magazinen im 1000er Bereich einer kleinen Agentur.
Du weißt aber schon, dass du das nicht hättest bezahlen müssen?
Das ist aber klein klassisches, also Asterix-Latein. Damals wurde "Caesar" ungefähr wie "Kaiser" ausgesprochen, und das ist wohl auch der Grund dafür, weshalb der deutsche "Kaiser" tatsächlich von "Caesar" abstammt.
Und weil "veni, vidi, vici" ein Caesar-Zitat ist, wird er wohl gesagt haben: "Weni, widi, wiki." Wenn überhaupt.
Weiteres dazu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Schula...s_Lateinischen
Und wer es geanu wissen möchte: https://de.wikipedia.org/wiki/Lateinische_Aussprache
Sorry, falls das hier wieder dazwischengrätscht, aber das musste sein.
Alles gut, ich schrub ja "soweit ich mich erinnere".
Dann waren es wohl Kikero und Käsar und Kirkus. Es ist halt lange her.
Was hat das mit diesem Fall zu tun? Die Druckerei hat doch einen Fehler gemacht, nicht der Verlag. Dadurch, dass der Band bei gleicher Gesamtauflage nur in einer statt in vier Sprachen gedruckt wurde war die deutsche Auflage etwa dreimal so hoch wie bestellt. Das ist nun weit vom tolerablen Mehrdruck entfernt.
Nur handelte es sich dabei um einen Bestseller, der eh in vielen Auflagen gedruckt wurde. Es dauerte halt nur ein paar Jahre länger.
zur Frage: gar nichts, das war ein Beispiel. Aber ich habe das Gefühl, dass du mich nicht verstehen willst, daher würde ich das Thema einfach zu den Akten legen. Es ist ohnehin müßig, da das alles 173 Jahre her ist und letztlich viel zu unbedeutend, als dass sich jemand darüber hier in die Haare kriegen müsste. :beerchug:
Danke polte und danke brilli - es scheint zumindest auf den ersten Blick doch nicht ganz so trivial zu sein...
QUOD ERAT DEMONSTRANDUM
zaktuell, du hast recht, ich hätte ein neues Örtchen schaffen sollen. Allerdings ging ich davon aus, dass ein Lateiner rasch die gewünschte Auskunft geben kann.
Ich war da noch auf dem ersten Link von polte und konnte nachlesen, dass brilli ebenso richtig liegt mit dem Satz seiner Grossmutter: Zizero und Zäsar gingen in den Zirkus. Das ist richtig so, je nachdem nach welchen Regeln einer Latein lernt. Siehe Link von polte.
Das hab Ich mir gedacht.
Es kann ja sein, dass der Lizenzgeber und der Verlag
sich in einer schnellen Sonderabmachung (quasi
einmal Carlsen = und bleibt immer Carlsen) irgendwie
einig wurden.
Aber die dreifache Menge einfach so abzuverkaufen ist in
den bestehenden Verträgen nicht vorgesehen, denn schon
alleine nach Abverkauf der ursprünglichen Vertragsmenge
wird eine neue Abrechnungsbasis notwendig ... in der
Regel sind da schon mal die Prozente für die Lizenz neu
(höher) definiert ... und auch die Laufzeiten müssten
sicher vertraglich neu angepasst werden.
Jeder kann Vertragsbrüche einklagen - es ist nur die Frage, ob sich das finanzielle Risiko des auf dem mitunter jahrelangen Rechtsweg immer möglichen Scheiterns auch lohnt bzw. ob man sich das überhaupt leisten kann (nach der alten Juristenweisheit: "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand").
Ein Rechtsstaat ist ja per se erst einmal eine feine Sache, aber man muss sich den dann auch im Einzelfall leisten können.
Kann ja nicht so schwer gewesen sein. Schließlich musste Carlsen nicht wie Kleinverlage die Lizenz im Voraus bezahlen, sondern erst nach Abverkauf.
Im übrigen war die Geschichte nur als Beispiel dafür gedacht, dass in den 80ern im Buchhandelsbereich zwar höhere Auflagen gedruckt wurden als heute (damals Erstauflagen zwischen Fünf- und Zwölftausend, Nachauflagen meist 2.000), aber 57.000 nur durch ein Versehen.
In all den Jahren, die ich nun in dem Geschäft bin und Verträge verhandelt bzw. unterzeichnet habe, habe ich noch nie etwas von einer Höchstauflage gelesen. Es geht immer nur um eine Mindestauflage. Und wenn Lizenzstaffelungen vereinbart werden, dann stehen die bereits im Vertrag drin und sind an eine Staffelung der verkauften Exemplare und nicht an die Druckauflage gebunden. Von Nachverhandlungen habe ich da auch noch nichts gehört. Es liegt im Ermessen eines jeden Lizenznehmers, eine höhere Auflage als die verhandelte Mindestauflage zu drucken. Wenn er glaubt, diese in den üblichen drei Jahren Vertragslaufzeit + der üblichen 12 Monate Abverkaufsperiode verkaufen zu können, dann wird ihn, m.E., kein Lizenznehmer daran hindern. Schließlich müssen am Ende die Restbestände zerstört werden. Und hier kann der Lizenzgeber den Nachweis einfordern. Dieser Nachweis plus die jährlichen Royalty Statements zeigen dem Lizenzgeber ganz genau, was mit den Alben passiert ist. Ich schätze, dass Carlsen ein vertrauenswürdiger Verlag war/ist. Und in dem speziellen Fall war der Lizenzgeber Marsu Production immer an riesigen Auflagen interessiert.
EfWe
Natürlich steht sie nicht drinnen!
Aber die Mindestauflage definiert den
Rechtsrahmen.Alles darüber hinaus ist nicht
automatisch Bestandteil der definierten
Auflage. Siehe Folgesatz!
Meine Worte. Es muss eine Lizenstaffelung in
den Verträgen drinnenstehen um sie anwenden
zu können.
Das kann man problemlos nachverhandeln ... wenn
es aber nicht drinnensteht, darf man nicht einfach
eine "Fantasieauflage" verkaufen!
Auch meine Worte ... man hat sicher Vertrauen aufgebaut!
Rechtlich wäre aber eine undefiniert verkaufte Auflage
- bei eventuellen Klagen - ein Vertragsbruch!
Verträge sind dazu da ... einen Rechtsrahmen schriftlich
zu definieren!
Eine Mindestauflage definiert die Bottom Line ist aber kein Rechtsrahmen, der eine Grenze nach oben setzt. Der Rechtsrahmen sind der Verkaufspreis, die Lizenzgebühr und die Vertragsdauer. Allein darüber regelt sich die Auflage, die variabel ist und von der Nachfrage abhängt. Wenn ihr einen Vertrag mit einer Mindestauflage von 2.500 Ex. habt, eure Vorbestellungen aber 4.000 Ex. betragen, wie viele Bücher druckt ihr dann? Und warum sollte ich eine Staffel nachverhandeln, wenn keine im Vertrag steht? Welcher Lizenznehmer schmälert seinen Ertrag ohne Not? Irgendwie kann ich deiner Argumentation nicht folgen.
EfWe