Zitat:
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.
Zitat:
Die Üble Nachrede ist in der Rechtsordnung eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht „erweislich wahr“ ist. Ist sie unwahr und weiß dies der vermeintliche Täter auch, handelt es sich um eine Verleumdung.
Zitat:
Als Diskreditierung (lat.: ‚dis‘ entzwei, ‚credere‘ vertrauen) bezeichnet man das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens. Oftmals wird zum Erreichen der persönlichen Ziele das Mittel der Lüge benutzt.
Mittel der Diskreditierung sind Verleumdung, Indiskretionen oder das Verbreiten von Gerüchten.
So, und JETZT erklär mir mal, was davon die Polizei getan haben könnte. Würde mich schonmal interessieren. Denn so viel ich weiß hat die Polizei nichts davon öffentlich gemacht und das wäre die Grundvoraussetzung für Rufmord. Wer hat die Tatsache des Verfahrens öffentlich gemacht? Ach ja, richtig: Karl selbst. Und die Polizei geht einem Verdacht nach, der durch die Veröffentlichung des Magazins begründet wird. Sie führen ein Ermittlungsverfahren durch, um festzustellen, ob hier tatsächlich eine Gewaltverherrlichung vorliegt. Danach erst geht das eventuell an die Staatsanwaltschaft, wenn das Verfahren nicht vorher eingestellt wird. Sie stellen also keine ehrverletztende Behauptung auf, sie behaupten auch nicht wider besseres Wissens, dass dem so ist. Und sie lügen nicht.